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Neueste Meldungen
RübenRace
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Neue Kurse
- Der nächste Sportbootführerschein-See/Sportküstenschifferschein Kurs beginnt am 12. September 2011
- Der nächste Sportküstenschifferschein Aufbau Kurs beginnt am
17. Oktober 2011
- Der nächste Sportseeschifferschein Kurs beginnt am
22. November 2011
- Der nächste Sporthochseeschifferschein Kurs beginnt am
21. November 2011
Info: hier
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Funkzeugnisse für Schiffsführer Übergangsregelungen ausgelaufen
Seit 2005 besteht nach der Sportseeschifferscheinverordnung die
Pflicht, dass die Schiffsführer entsprechend der funktechnischen
Ausrüstung der Yacht ihre Qualifikation durch den Besitz des
entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen müssen.
Der Besitz der neuen Funkbetriebszeugnisse „Beschränkt Gültiges
Funkbetriebszeugnis“ (SRC) und „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“ (LRC)
ist für Schiffsführer nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende
GMDSS-fähige Funkanlage an Bord ist. Solange nur eine Sprechfunkanlage
betrieben wird, kann mit einem Sprechfunkzeugnis weiterhin
uneingeschränkt am Sprechfunk teilgenommen werden.
Nachdem mehrere Übergangsregelungen ausgelaufen sind, werden
festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit
einem Bußgeld in Höhe von € 150,00 geahndet.
Quelle: DSV
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Vereinigung der Hochseesegler Berlin e.V.
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